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Pflegeleistungen

Menschen mit Autismus, ADHS oder psychischen Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, sofern eine Pflegebedürftigkeit gemäß § 14 SGB XI vorliegt. Die Einstufung erfolgt anhand des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.


Pflegeleistungen bei Autismus, ADHS und psychischen Erkrankungen

Voraussetzungen für einen Pflegegrad

Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI ist, wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedarf. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei privat Versicherten. Dabei werden sechs Module bewertet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Besonders Modul 2 und 3 sowie 6 sind bei psychischen Erkrankungen, Autismus und ADHS relevant.

Pflegegrade und Leistungen

Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung

  • Pflegegeld: Für selbst organisierte Pflege durch Angehörige.
  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflegedienste.
  • Kombinationsleistungen: Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote.
  • Pflegehilfsmittel: Z. B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Besonderheiten bei Autismus

Bei Autismus kann insbesondere bei Kindern ein Pflegegrad anerkannt werden, wenn die Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Typische Unterstützungsbedarfe bestehen in den Bereichen Kommunikation, soziale Interaktion und Alltagsbewältigung. Die Pflegekasse berücksichtigt diese Aspekte bei der Begutachtung.

Besonderheiten bei ADHS

ADHS kann, insbesondere bei Kindern, zu einem erhöhten Betreuungsbedarf führen. Ein Pflegegrad wird anerkannt, wenn die Beeinträchtigungen über das altersübliche Maß hinausgehen und die Selbstständigkeit erheblich einschränken. Die Pflegekasse prüft dies im Rahmen der Begutachtung.

Besonderheiten bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie können zu Pflegebedürftigkeit führen, wenn sie die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen. Die Pflegekasse berücksichtigt die Auswirkungen auf die Alltagsbewältigung und den Unterstützungsbedarf bei der Begutachtung.


Antragstellung und Begutachtung

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Die Begutachtung erfolgt in der Regel im häuslichen Umfeld und umfasst Gespräche mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen sowie die Bewertung der Selbstständigkeit in den genannten Modulen.

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Begutachtung, z. B. durch das Führen eines Pflegetagebuchs, kann hilfreich sein. Bei Ablehnung oder Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.


Hinweis: Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis ändern können. Für verbindliche und aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherung, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit).

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