Menschen mit Autismus, ADHS oder psychischen Erkrankungen können in Deutschland Leistungen zur beruflichen Rehabilitation erhalten, um ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Diese Leistungen werden unter dem Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) zusammengefasst. Die Zuständigkeit liegt bei verschiedenen Trägern, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV), abhängig von individuellen Voraussetzungen wie Versicherungszeiten oder dem bisherigen Erwerbsleben.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Zuständigkeit: Die BA ist zuständig, wenn keine anderen Träger vorrangig sind, insbesondere bei Jugendlichen, Berufseinsteigern oder Personen ohne ausreichende Versicherungszeiten in der Rentenversicherung.
Voraussetzungen:
- Vorliegen einer (drohenden) Behinderung, die die Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich einschränkt.
- Die BA ist der zuständige Rehabilitationsträger.
Leistungen:
- Diagnosemaßnahmen: Feststellung der beruflichen Eignung und Leistungsfähigkeit.
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen: Vorbereitung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung.
- Rehaspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: Anpassung der Qualifikation an den Arbeitsmarkt.
- Individuelle betriebliche Qualifizierung: Im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung.
- Technische Arbeitshilfen: Anpassung des Arbeitsplatzes an individuelle Bedürfnisse.
- Arbeitsassistenz: Unterstützung am Arbeitsplatz durch Assistenzkräfte.
- Budget für Ausbildung: Finanzielle Unterstützung für eine betriebliche Ausbildung.
- Vermittlungsunterstützung: Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche.
Antragsverfahren:
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren.
- Antragsunterlagen ausfüllen und einreichen.
- Prüfung der Unterlagen und Entscheidung über die Leistungen.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Zuständigkeit: Die DRV ist zuständig, wenn bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:
- Mindestens 15 Jahre an Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung.
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
- Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme der DRV.
Leistungen:
- Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen: Umschulungen, Weiterbildungen, Anpassungsqualifizierungen.
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes: Technische Hilfen, Arbeitsassistenz, Mobilitätshilfen.
- Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich.
- Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt: Vermittlung, Beratung, Nachsorge.
Antragsverfahren:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stellen.
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen, z. B. ärztliche Befunde.
- Prüfung der Unterlagen und Entscheidung über die Leistungen.
Hinweis: Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen erfolgt individuell und orientiert sich an den persönlichen Fähigkeiten, Interessen und dem Bedarf der betroffenen Person.
Hinweis: Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis ändern können. Für verbindliche und aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherung, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit).