Menü Schließen

Kosten

Kosten · Coaching

Coaching

Meine Angebote richten sich in erster Linie an Selbstzahler:innen. Erstgespräche sind immer kostenfrei, sofern sie die Einleitung von weiteren Beratungsterminen zur Folge haben. Abweichende Vereinbarungen sind nach Absprache möglich.

Preise ab 01.08.2026

Einzelcoaching für betroffene Erwachsene

90 €/ 50 Min.
Sozialtarif: 50 €

Berufliches Coaching für Erwachsene

120 €/ 50 Min.
Sozialtarif: 80 €

Inklusive Arbeitgeber-Konsultation

Derzeit keine Kapazitäten

Gruppencoaching für Betroffene

50 €/ Person / 90 Min.

Ab 3 Teilnehmenden

Derzeit keine Kapazitäten

Coaching für Angehörige

70 €/ 50 Min.
Sozialtarif: 30 €

Beratung für Fachkräfte oder Arbeitgeber

100 €/ 50 Min.

* Sozialtarif auf Nachweis (z. B. Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente, Wohngeld o. ä.)

Rabattsystem: Ab der 10. Beratung erhalten Sie 10 % Nachlass auf 50-Minuten-Termine. Sollten auch die Kosten des Sozialtarifs für Sie nicht leistbar sein, sprechen Sie mich bitte an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Kosten · Vorträge & Fortbildungen

Vorträge & Fortbildungen

Für Fachkräfte, Arbeitgeber oder Öffentlichkeit – in Präsenz

600 €/ 120 Min.

Für Fachkräfte, Arbeitgeber oder Öffentlichkeit – online (z. B. Zoom)

400 €/ 120 Min.

Für Selbsthilfegruppen

200 €/ 120 Min.

Tagesfortbildung / Workshop – z. B. für Fachkräfte, Schulen, Träger

1.500 €pauschal / Tag

Inklusive Anfahrt und Übernachtung, sofern erforderlich

Inklusive (Präsenz & Online): eine kostenfreie Fallberatung im Laufe von sechs Monaten nach dem Termin. Bei Präsenzterminen (ausgenommen Tagesfortbildung/Workshop) werden Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten separat ausgewiesen.

Kosten · Assistenz

Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX

Sofern Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX haben und diese im Rahmen eines Persönlichen Budgets selbst verwalten, kann ich Assistenzleistungen entsprechend meiner Qualifikation erbringen. Wenn noch kein Anspruch besteht, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung, sofern eine Teilhabeeinschränkung vorliegt. Auch zur Verwaltung des Persönlichen Budgets berate ich Sie auf Wunsch.

Assistenz im Wohn- und Sozialraum (Fachleistungsstunde)

85 €/ 60 Min.

Abrechnung über das Persönliche Budget

Transparenz & Häufige Fragen

Gut zu wissen

Eine offene Kommunikation über Rahmenbedingungen und Honorare ist mir wichtig. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kostenübernahme und meiner Arbeitsweise.

Was unterscheidet Ihre Arbeit von einer Psychotherapie?

Eine Psychotherapie dient der Diagnostik und Heilung von psychischen Störungen mit Krankheitswert (wie z. B. schweren Depressionen oder Angststörungen). Sie darf nur von approbierten Psychotherapeut:innen durchgeführt werden und setzt sich oft tiefgreifend mit der Aufarbeitung der Vergangenheit auseinander.

Mein Angebot im Bereich Coaching und Beratung beinhaltet keine Heilbehandlung. Es richtet sich an Menschen, die aktuell Herausforderungen bewältigen wollen, Begleitung bei Veränderungsprozessen suchen oder konkrete Alltagsstrategien (z. B. im Umgang mit einer Diagnose) aufbauen möchten. Meine Arbeit ist lösungsorientiert, auf das „Hier und Jetzt“ sowie die Zukunft ausgerichtet. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren, neue Perspektiven zu finden und Ihren Alltag passgenau zu strukturieren. Coaching kann eine Therapie nicht ersetzen, aber (in Absprache) sehr gut flankieren.

Warum werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Coaching, psychologische Beratung und Assistenzleistungen sind keine Heilbehandlungen im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für Richtlinien-Psychotherapie zur Behandlung von diagnostizierten psychischen Erkrankungen.

Meine Leistungen richten sich daher an Selbstzahler:innen oder werden (im Falle der Assistenz) über das Persönliche Budget nach dem SGB IX abgerechnet. Die Selbstzahlung hat für Sie den Vorteil, dass es keine langen Wartezeiten gibt, keine Diagnosen in Ihrer Krankenakte bei der Kasse hinterlegt werden (was z. B. bei Verbeamtungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant sein kann) und wir die Methoden völlig frei und individuell auf Ihren Bedarf abstimmen können.

Übernimmt die private Krankenversicherung (PKV) oder die Beihilfe die Kosten?

In der Regel sind Coaching und psychologische Beratung auch bei privaten Krankenversicherungen und der Beamtenbeihilfe keine Standardleistungen. In seltenen Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass eine PKV, eine Zusatzversicherung oder die Beihilfe aus Kulanz oder aufgrund spezieller Tarifbausteine (z. B. für Gesundheitsförderung, Prävention oder Krisenintervention) einen Teil der Kosten erstattet.

Wichtig: Bitte klären Sie eine mögliche Kostenbeteiligung vor Beginn unserer Zusammenarbeit eigenverantwortlich direkt mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Gerne stelle ich Ihnen dafür im Vorfeld eine formlose Leistungsbeschreibung aus. Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte schließen Sie den Vertrag mit mir als Selbstzahler:in ab und das Honorar ist regulär von Ihnen zu entrichten.

Warum kostet die Assistenz 85 €, wenn es einen Sozialtarif für 50 € gibt?

Mein regulärer und wirtschaftlich kalkulierter Stundensatz spiegelt meine hohe fachliche Qualifikation, die fortlaufende Weiterbildung sowie die hohe emotionale und kognitive Intensität meiner Arbeit wider. Zudem fließen notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten, Dokumentation und laufende Betriebskosten in diesen Satz ein. Der reguläre Satz – wie die 85 € für Assistenzleistungen – deckt diese tatsächlichen Kosten.

Das Angebot eines Sozialtarifs in Höhe von 50 € ist ein rein freiwilliges, solidarisches Entgegenkommen meinerseits für Selbstzahler:innen in akuten Notsituationen, die sich sonst keine Unterstützung leisten könnten. Dieser Betrag ist für mich nicht kostendeckend. Er wird durch meine regulär zahlenden Klient:innen sowie institutionelle Kostenträger quersubventioniert. Als professionelle Fachkraft arbeite ich mit hohem Einsatz, bin aber nicht ehrenamtlich tätig. Der Sozialtarif ist ein Privileg zur Sicherung der Teilhabe Einzelner, aber unter keinen Umständen der Maßstab für den Wert meiner Leistung oder für die Abrechnung mit öffentlichen Kostenträgern.

Fehler: Bitte fragt das Kopieren von Textinhalten unter info@au-adhs-ambulanz.de an. Danke.