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Kosten

Coaching

Meine Angebote richten sich in erster Linie an Selbstzahler:innen.
Erstgespräche sind immer kostenfrei. Abweichende Vereinbarungen sind nach Absprache möglich.

Preise (ab 01.09.2025)

Einzelcoaching für betroffene Erwachsene:
90 € / 45 Minuten | Sozialtarif: 50 € / 45 Minuten*

Berufliches Coaching für Erwachsene:
120 € / 45 Minuten | Sozialtarif: 80 € / 45 Minuten*

Gruppencoaching für Betroffene:
50 € pro Person / 90 Minuten (ab 3 Teilnehmenden)

Coaching für Angehörige:
70 € / 45 Minuten | Sozialtarif: 30 € / 45 Minuten*

Beratung für Fachkräfte oder Arbeitgeber:
100 € / 45 Minuten

* Sozialtarif auf Nachweis (z. B. Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente, Wohngeld o. ä.)

Für alle Coachings gilt ein Rabattsystem:
Ab der 6. Beratung erhalten Sie 10 % Nachlass, ab der 10. Beratung 20 % Nachlass auf 45-Minuten-Termine.
Sollten auch die Kosten des Sozialtarifs für Sie nicht leistbar sein, sprechen Sie mich bitte an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Hinweise zu Kostenerstattung

Meine Leistungen sind rechtlich als Coaching bzw. Fachberatung einzuordnen und stellen keine Heilbehandlung dar. Eine reguläre Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenkassen ist daher in der Regel nicht möglich. In seltenen Einzelfällen kann es bei privaten Versicherungen zu begrenzten Kulanzentscheidungen kommen; hierfür besteht jedoch kein Anspruch.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Betracht kommen. Dies betrifft vor allem Assistenz- und Teilhabeleistungen und ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde. Gerne berate ich Sie hierzu und unterstütze bei Bedarf bei der Antragstellung.

Eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten (z. B. als außergewöhnliche Belastung) kann im Einzelfall möglich sein, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation und der Entscheidung des Finanzamts ab. Bitte lassen Sie sich hierzu ggf. steuerlich beraten.

Kostenfreie Beratungen über die EUTB® Stuttgart sind ab dem 01.01.2026 leider nicht mehr möglich.


Vorträge

Vortragsveranstaltungen für Fachkräfte, Arbeitgeber oder Öffentlichkeit:
600 € / 120 Minuten in Präsenz
400 € / 120 Minuten online (z. B. Zoom)

Vortragsveranstaltungen für Selbsthilfegruppen:
200 € / 120 Minuten


Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX

Sofern Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX haben und diese im Rahmen eines Persönlichen Budgets selbst verwalten, kann ich Assistenzleistungen entsprechend meiner Qualifikation erbringen. Wenn noch kein Anspruch besteht, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung, sofern eine Teilhabeeinschränkung vorliegt. Auch zur Verwaltung des Persönlichen Budgets berate ich Sie auf Wunsch.


Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Warum sind die Angebote in der Regel Selbstzahlerleistungen?

In Deutschland übernehmen Krankenkassen in der Regel nur Leistungen, die als medizinische Heilbehandlung gelten und von dafür zugelassenen Berufsgruppen erbracht werden: Ärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und eine Reihe von Berufsgruppen, die nur auf ärztliche Anordnung arbeiten (z.B. Physiotherapeuten).

Meine Arbeit ist als Coaching und Fachberatung im Kontext von Autismus und ADHS eingeordnet. Sie richtet sich vor allem auf Alltagsbewältigung, Kommunikation, Struktur, Stressverarbeitung und Teilhabe – nicht auf medizinische Behandlung. Daher fällt sie rechtlich nicht unter die klassischen Leistungen der Krankenversicherung. Und um diesen Rechtsstatus geht es, nicht um den Qualifikationsstatus.


Aber es liegen doch Diagnosen (z. B. Autismus, ADHS, Long COVID) vor – ändert das etwas?

Eine Diagnose allein führt leider nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Entscheidend ist nicht nur der Bedarf, sondern auch, wer die Leistung erbringt und wie diese rechtlich eingeordnet ist.

Auch bei vorhandenen Diagnosen gilt: Coaching- und Beratungsleistungen werden von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, wenn sie nicht als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung erfolgen.


Können private Krankenkassen die Kosten übernehmen?

Private Krankenversicherungen entscheiden individuell. In seltenen Einzelfällen kann es zu zeitlich begrenzten Kulanzentscheidungen kommen (z. B. für wenige Sitzungen). Daraus entsteht jedoch kein Anspruch und keine Planungssicherheit. Für eine längerfristige Begleitung ist die PKV daher meist kein verlässlicher Kostenträger.


Gibt es andere Möglichkeiten der Kostenübernahme?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Betracht kommen, insbesondere im Bereich Assistenz und soziale Teilhabe. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde und hängt u. a. von Einkommen, Vermögen und individueller Bedarfslage ab. Gerne berate ich Sie hierzu und unterstütze bei Bedarf bei der Antragstellung.


Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

In Einzelfällen kann eine steuerliche Berücksichtigung (z. B. als außergewöhnliche Belastung) möglich sein, insbesondere wenn eine ärztliche Bescheinigung zur medizinischen Notwendigkeit vorliegt. Ob und in welchem Umfang dies anerkannt wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Entscheidung des Finanzamts ab. Bitte lassen Sie sich hierzu ggf. steuerlich beraten.


Warum ist das System in Deutschland so geregelt?

Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet strikt zwischen medizinischer Behandlung und beratender bzw. unterstützender Begleitung. Krankenkassen sind gesetzlich darauf beschränkt, vor allem Heilbehandlungen zu finanzieren.

Leistungen wie Coaching, Psychoedukation, Alltagsunterstützung oder Beziehungs- und Kommunikationsarbeit sind fachlich oft sehr sinnvoll, fallen aber rechtlich nicht in den Kernbereich der Krankenversicherung. Diese Angebote bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Gesundheit, Teilhabe und persönlicher Entwicklung – und werden daher überwiegend als Selbstzahlerleistungen erbracht.


Was bedeutet das für Sie konkret?

Sie erhalten bei mir eine spezialisierte, neurodiversitätsorientierte Fachberatung mit hohem Praxisbezug. Diese ist bewusst niedrigschwellig, flexibel und individuell gestaltet – unabhängig von langen Wartezeiten oder formalen Kassenvorgaben. Die Finanzierung erfolgt in der Regel privat, mit der Möglichkeit eines Sozialtarifs.

Wenn Sie unsicher sind, welche Optionen für Sie infrage kommen, sprechen Sie mich gerne an.

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