Hilfe, gegliedert nach Leistungsträger
Für Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Menschen im Autismus- und ADHS-Spektrum kommen unterschiedliche Unterstützungsformen in Betracht. Entscheidend ist häufig die Frage: Welche Leistung ist gemeint, welcher Bedarf liegt vor — und welcher Leistungsträger ist zuständig?
Diese Übersichtsseite bündelt zentrale Themen rund um Teilhabe, Rehabilitation, Pflege, Schwerbehinderung und Rente. Die Unterseiten bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle sozialrechtliche Beratung.
Grad der Behinderung
Orientierung zu GdB, Merkzeichen, Nachteilsausgleichen und der Frage, wie Einschränkungen im Alltag beschrieben werden können.
Seite öffnen KrankenversicherungKrankenkassen
Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, medizinischer Versorgung, Heilmitteln und möglichen Antragswegen.
Seite öffnen PflegeversicherungPflegeleistungen
Überblick zu Pflegegrad, Begutachtung, Entlastungsleistungen und Unterstützung im Alltag.
Seite öffnen RentenversicherungMedizinische Rehabilitation
Hinweise zur medizinischen Reha über die Rentenversicherung, zu Voraussetzungen, Zielen und typischen Verfahrensfragen.
Seite öffnen Arbeit & TeilhabeLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Informationen zu beruflicher Rehabilitation, Arbeitsplatzsicherung, Hilfen im Arbeitsleben und beruflicher Neuorientierung.
Seite öffnen RenteErwerbsminderungsrente
Orientierung zur teilweisen oder vollen Erwerbsminderung, zu medizinischen Voraussetzungen und zur Darstellung von Einschränkungen.
Seite öffnen SGB IXEingliederungshilfe
Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe, sozialer Teilhabe, Assistenzleistungen und Bedarfsermittlung.
Seite öffnenÜbersicht: Teilhabeplanverfahren nach §§ 12 und 14 SGB IX
Frühzeitige Bedarfserkennung
Rehabilitationsträger sollen Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkennen und auf eine Antragstellung hinwirken.
Antragstellung und Zuständigkeitsprüfung
Der zuerst angegangene Rehabilitationsträger prüft die Zuständigkeit und leitet den Antrag bei Bedarf weiter.
Bedarfsermittlung
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird ermittelt. Dabei können standardisierte Instrumente und Fachstellungnahmen eine Rolle spielen.
Teilhabeplanung
Notwendige Leistungen werden gebündelt. Bei mehreren beteiligten Leistungsträgern kann eine Abstimmung oder Teilhabeplankonferenz nötig werden.
Leistungsentscheidung
Am Ende steht die Bewilligung, teilweise Bewilligung oder Ablehnung der beantragten Leistung.
Leistungserbringung
Die bewilligten Leistungen werden durch geeignete Dienste, Einrichtungen oder andere Leistungserbringer umgesetzt und bei Bedarf angepasst.
Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ich überprüfe die Inhalte regelmäßig, kann aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Eine aktuelle Quelle für Gesetzestexte ist gesetze-im-internet.de.