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Rentenversicherung: Medizinische Rehabilitation

Voraussetzungen für medizinische Rehabilitation durch die DRV

Persönliche Voraussetzungen

Gemäß § 10 SGB VI müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge Krankheit oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung.
  • Positive Rehabilitationsprognose: Es muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Erwerbsfähigkeit durch die Rehabilitationsmaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Nach § 11 SGB VI sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Antragsteller:

  • Die Wartezeit von 15 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten erfüllt hat oder
  • In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat oder
  • Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht.

Für Kinder und Jugendliche gelten besondere Regelungen, insbesondere wenn ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.


Leistungen der medizinischen Rehabilitation

Die DRV bietet umfassende, interdisziplinäre Rehabilitationsmaßnahmen an, die individuell auf die Bedürfnisse der Versicherten abgestimmt sind. Diese können stationär oder ambulant erfolgen und beinhalten:

  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • Ergotherapie und Arbeitstherapie
  • Sozialpädagogische Unterstützung
  • Medizinische Versorgung
  • Berufliche Orientierung und Förderung

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern oder wiederherzustellen.


Spezifische Aspekte bei Autismus, ADHS und psychischen Erkrankungen

Autismus

Bei Menschen mit Autismus können Rehabilitationsmaßnahmen helfen, soziale Kompetenzen zu fördern und die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Die DRV berücksichtigt dabei die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Betroffenen.

ADHS

Für Personen mit ADHS können Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll sein, insbesondere wenn zusätzliche psychische Störungen vorliegen. Die DRV bietet spezielle Programme an, die auf die Förderung der Konzentrationsfähigkeit und sozialen Kompetenzen abzielen.

Psychische Erkrankungen

Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie können medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der DRV dazu beitragen, die psychische Stabilität zu verbessern und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.


Antragstellung

  1. Beratung: Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung bei der DRV oder einer Reha-Servicestelle (Baden-Württemberg).
  2. Antrag: Der Antrag auf medizinische Rehabilitation kann online über das Portal der DRV oder schriftlich gestellt werden.
  3. Befundberichte: Dem Antrag sollten aktuelle ärztliche Befundberichte beigefügt werden, die die Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme belegen.
  4. Prüfung und Bescheid: Die DRV prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung der Leistungen.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine Reha-Servicestelle in Ihrer Nähe (Baden-Württemberg) wenden.


Hinweis: Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und Verwaltungspraxis ändern können. Für verbindliche und aktuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherung, Krankenkasse oder Agentur für Arbeit).

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